Führerschein - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wenn Sie Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr führen, benötigen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die Mindestaltervoraussetzungen sind 21 Jahre für Taxen und Mietwagen, 19 Jahre für Krankenkraftwagen. Weiterhin müssen Sie mindestens zwei Jahre (Taxen und Mietwagen) beziehungsweise ein Jahr (Krankenkraftwagen) im Besitz einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Erforderliche Unterlagen

Ersterteilung

  • Führerschein (Sie müssen bereits die Klasse B besitzen, gegebenenfalls ist parallel ein Antrag auf Umstellung Ihrer alten Klasse 3 erforderlich)
  • Ausweispapiere

Mitzubringen sind:

  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der FeV)
  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
  • Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 der FeV)
  • Führungszeugnis, Beantragung beim Bürgerservice nach Antragstellung 13 Euro oder vorab mit der Schlüsselnummer Ü99 Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung K09
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe für Krankenwagen

Die bisherige Ortskundeprüfung wird durch einen Fachkundenachweis ersetzt, der vom Fahrpersonal nachgewiesen werden muss. Der Begriff Fahrpersonal umfasst dann Taxifahrerinnen und -fahrer, Mietwagenfahrerinnen und -fahrer sowie Fahrer und Fahrerinnen, die im gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden.

Verlängerung

  • Führerschein
  • Fahrgastbeförderungsschein
  • Ausweispapiere

Mitzubringen sind:

  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der FeV)
  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
  • Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 der FeV) ab dem 60. Lebensjahr
  • Führungszeugnis, Beantragung beim Bürgerservice nach Antragstellung 13 Euro oder vorab mit der Schlüsselnummer Ü99 Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung K09

Gebühren

  • 43,90 Euro für die Ersterteilung
  • 38 Euro für die Verlängerung
  • 35,30 Euro bei Ersatz plus 30,70 Euro Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • 43,90 Euro Erweiterung auf alle Fahrgebiete

Zusätzliche Informationen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie nicht, wenn Sie

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nord-Atlantik-Paktes,
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist,

führen.

Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.

Merkblätter