Führerschein - internationaler Führerschein

In vielen Ländern benötigen Sie als Übersetzung Ihrer nationalen Fahrerlaubnisklassen einen sogenannten internationalen Führerschein. Dieser Führerschein ist jedoch nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein gültig und stellt keinen eigenständigen Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis dar. Seit dem 1. September 2002 wird als Grundlage für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins ein sogenannter "Karten-Führerschein" benötigt. Das bedeutet, dass für Führerscheine, die noch die Klassen 1 bis 5 enthalten, vorher die Fahrerlaubnis auf die neuen Klassen umgestellt werden muss.

Für die Umstellung einer alten Fahrerlaubnis müssen Sie im Moment mit ungefähr vier Wochen rechnen.

Der Internationale Führerschein ist drei Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweispapiere
  • EU-Führerschein mit den neuen Fahrerlaubnisklassen A bis E
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007

Gebühren

  •  16,30 Euro (auch Ersatz)

Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.

Merkblätter