Führerschein - Schlüsselzahl 196 (125 ccm; Leichtkraftrad mit Pkw-Klasse B)

Erfahrene Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können unter bestimmten Voraussetzungen zu der Fahrerlaubnisklasse B die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eintragen lassen. Sie sind dann berechtigt, Motorräder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) im Inland zu führen, ohne Inhaberin bzw. Inhaber dieser Fahrerlaubnisklasse zu sein.

Von Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhabern der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 dürfen also geführt werden: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Beachten Sie bitte, dass mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erteilt wird. Es ist deshalb zum Beispiel nicht möglich, mit dieser Berechtigung die Fahrerlaubnis auf die Klasse A2 zu erweitern.

Ferner ist zu beachten, dass die Schlüsselzahl 196 nicht berechtigt,  Leichtkrafträder im Ausland zu führen.

Voraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber um eine Eintragung der Schlüsselzahl 196 zu der Fahrerlaubnis der Klasse B müssen

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (neun Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten: mindestens vier Stunden theoretischer Übungsstoff und mindestens fünf Stunden praktischer Übungsstoff) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer bestätigt wurde.

Verfahren

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigshafen am Rhein haben.

Der Antrag ist bei der Führerscheinstelle (Achtmorgenstraße 9) persönlich zu stellen. Der neue Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt an Ihre Anschrift übersandt (Direktversand).

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalführerschein
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung*
  • aktuelle "Karteikartenabschrift"**

* Die Bestätigung muss dem Muster nach der Anlage 7b zu der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen. Das Ende der Fahrerschulung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

** Eine Karteikartenabschrift ist nur notwendig, wenn der Originalführerschein aus Papier ist und nicht von der Stadtverwaltung Ludwigshafen ausgestellt wurde. Sie können die Abschrift durch einen Anruf bei der Behörde, die den Führerschein ausstellt hat, beziehungsweise bei der zuletzt zuständigen Behörde anfordern; sie wird dann der Führerscheinstelle Ludwigshafen direkt übermittelt.

Gebühren

  • 37,30 Euro (5,10 Euro Direktversand des Führerscheins)
  • 8,70 Euro Ausfertigung einer vorläufigen Fahrberechtigung

Erhöht sich der Verwaltungsaufwand, zum Beispiel durch die Abholung des Führerscheins in der Führerscheinstelle, können zusätzliche Gebühren anfallen.

Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.

Merkblätter