Führerschein - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Sie möchten aufgrund Ihrer Dienstfahrerlaubnis der Polizei, der Bundeswehr oder der Bundespolizei eine allgemeine Fahrerlaubnis erteilt bekommen.

Erforderliche Unterlagen

Bei bestehendem Dienstverhältnis

  • Ausweispapiere
  • Dienstführerschein
  • Führerschein, falls eine andere Fahrerlaubnis zum Beispiel der Klasse B vorhanden ist
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Dienstausweis

Bei bereits beendetem Dienstverhältnis

  • Ausweispapiere
  • Führerschein, falls eine andere Fahrerlaubnis zum Beispiel der Klasse B vorhanden ist
  • eine Bescheinigung nach Paragraf 26 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), für welche Klasse von Kraftfahrzeugen die Erlaubnis erteilt wurde
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007

Gebühren

  • 36,30 Euro

Zusätzliche Informationen

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.

Merkblätter