Fußgängerzone - Ausnahmenutzung

Für folgende Nutzungen der Fußgängerzonen müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen:

  • Befahren und Parken in der Fußgängerzone
  • Wohnungswechsel in der Fußgängerzone
  • Umbauarbeiten
  • Zufahrt zum Stellplatz innerhalb der Fußgängerzone

Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden.

Gebühren

  • unterschiedlich

Bitte für den speziellen Fall nachfragen.