Gerüste - Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum

Für das Aufstellen von Gerüsten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Genehmigung der Stadtverwaltung erforderlich. Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich zu stellen.

Ein Nichteinholen der erforderlichen Genehmigung kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben.

Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden. Benötigte Haltverbotsschilder müssen mindestens drei Kalendertage im Voraus stehen. Der Tag der Aufstellung zählt nicht mit.

Gebühren

  • Teilweise Gehwegsperrung: je angefangener Monat 51 Euro
  • Ganze Gehwegsperrung: bis zu einem Monat 84 Euro
  • Ganze Gehwegsperrung: bis zwei Monate 120 Euro
  • Ganze Gehwegsperrung: jeder weiterer Monat 84 Euro

Zusätzliche Informationen

Die erteilte Stellgenehmigung für ein Gerüst beinhaltet eine teilweise beziehungsweise ganze Gehwegsperrung. Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes (Sondernutzung) wird ab einem Zeitraum von mehr als 72 Stunden eine Gebühr in Höhe der Sondernutzungssatzung in der aktuellen Fassung erhoben.

Ein eigener Antrag ist dafür nicht erforderlich.