Gewerbezentralregisterauskunft

Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister (beim Bundeszentralregister in Bonn) eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Der Antrag auf Auskunft kann:

  • von einer natürlichen Person gestellt werden, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. (Dieser Antrag kann beim Bürgerbüro oder bei der Abteilung Gewerbe und Gesundheit gestellt werden.)
  • von einer juristischen Person gestellt werden. Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen. (Dieser Antrag kann nur bei der Abteilung Gewerbe und Gesundheit gestellt werden)

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • für private Zwecke (Beleg-Art 1): Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
  •  zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9): Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Bei Beantragung ist der Personalausweis oder der Pass mitzubringen. Die Gewerbezentralregisterauskunft ist grundsätzlich persönlich zu beantragen und wird von der Behörde unmittelbar übersandt.

Gebühren

  • 13 Euro

Onlineservices

Den Antrag auf eine Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke können natürliche Personen mit Ihrem neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion auch online beantragen. Auskünfte, die direkt an eine Behörde versandt werden beziehungsweise Auskünfte, für die eine Gebührenbefreiung beantragt werden kann, sind in jedem Fall persönlich bei einem unserer Bürgerbüros zu beantragen.

Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Terminvereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.