Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach Paragrafen 67 ff. SGB XII

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach Paragrafen 67 ff. SGB XII  beinhaltet die Mietkostenübernahme während einer Haft (bei kurzen Freiheitsstrafen), Kostenübernahme bei Antrag auf ambulant betreutes Wohnen - Resozialisierung, Hilfe sowie Unterstützung und Beratung durch unser Fallmanagement in besonderen Lebenslagen und/oder soziale Schwierigkeiten, enge Zusammenarbeit und Unterstützungsangebote durch diverse soziale Einrichtungen.

Alle Leistungen erfolgen auf Antragstellung - allerdings ist die Leistungsgewährung von verschiedenen Faktoren abhängig, demnach benötigen wir von Ihnen verschiedene Unterlagen, die Sie uns (wenn möglich bereits kopiert) per Post oder per Email zukommen lassen können.

Voraussetzung für die Antragstellung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Anliegen, werden unterschiedliche Unterlagen benötigt, u.a.

  • Antrag auf Sozialhilfe nach Paragrafen 67 ff. SGB XII
  • Kopie des Personalausweises
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Arbeitsvertrag oder aktueller Jobcenterbescheid