Hundesteuer

Hundehalterinnen und -halter müssen im Ludwigshafener Stadtgebiet grundsätzlich eine Hundesteuer entrichten. Für so genannte gefährliche Hunde (i.S.d. LHundG) ist diese teurer.

Als gefährliche Hunde gelten:

  1. bissige Hunde,
  2. Hunde, die Wild oder Vieh hetzen oder reißen
  3. Hunde, die in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben,
  4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe entwickelt haben und
  5. Hunde der Rassen:
    American Staffordshire Terrier,
    Staffordshire Bullterrier,
    Pit Bull Terrier,
    sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden.

Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, die lediglich aufgrund ihrer Rasse zu diesen zählen, sog. Listenhunde (siehe oben Nr. 5), haben in Zweifelsfällen die Rassezugehörigkeit auf eigene Kosten durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Interessenteninnen und Interessenten, die solch einen "Listenhund" aus dem Ludwigshafener Tierheim erwerben, können auf Antrag für zwei Jahre von der Steuer befreit werden. Sie müssen aber zwingend schriftlich nachweisen, dass der Hund kastriert beziehungsweise sterilisiert ist und ein Teamtest, eine Begleithundeprüfung oder ein erweiterter Sachkundenachweis bei einem dafür zugelassenen Tierarzt oder einer Tierärztin erfolgreich absolviert wurde. Nach Ablauf der zwei Jahre zahlen die Halterinnen und Halter dann die übliche Hundesteuer.

Der erhöhte Hundesteuersatz für gefährliche Hunde, die lediglich aufgrund ihrer Rasse zu diesen zählen (sog. Listenhunde siehe oben Nr. 5), kann entfallen, wenn die oben bereits aufgeführten Voraussetzungen (Kastration bzw. Sterilisation, sowie erfolgreiche Ablegung eines Teamtests, einer Begleithundeprüfung oder eines erweiterten Sachkundenachweises) erfüllt sind und dies entsprechend nachgewiesen wird. Für diese Hunde ist dann die Hundesteuer in üblicher Höhe zu zahlen.

Steuersätze

  • Jeder erste Hund: 145 Euro (pro Jahr)
  • Jeder zweite Hund 180 Euro (pro Jahr)
  • Jeder weitere Hund: 220 Euro (pro Jahr)
  • Jeder erste gefährliche Hund: 840 Euro (pro Jahr)
  • Jeder weitere gefährliche Hund: 1.200 Euro (pro Jahr)