Jugendamt - Amtsvormundschaft und Pflegschaft

Für Kinder und Jugendliche muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie trägt. Wenn Eltern diese Aufgabe nicht wahrnehmen können, überträgt das Familiengericht anderen Erwachsenen die elterliche Sorge. Dieser Vormund vertritt die Kinder und Jugendlichen in rechtlichen Angelegenheiten und soll für deren Wohlergehen sorgen.

Wird den Eltern oder einem alleinsorgeberechtigten Elternteil nur ein Teil der elterlichen Verantwortung beziehungsweise elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, zum Beispiel die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Die Vormundschaft innehabenden Personen sind ansprechbar für die betroffenen Minderjährigen, deren Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen in den Einrichtungen, Pflegeltern, Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste sowie andere Institutionen und Personen.

Die Aufgaben im Überblick

  • Wir üben die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nehmen deren Interessen wahr
  • Wir pflegen regelmäßig persönlichen Kontakt mit den Minderjährigen
  • Wir entscheiden, möglichst mit der Beteiligung der jungen Menschen, über ihren Lebensort und wählen den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildungsstätte
  • Wir legen mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigen deren Umsetzung
  • Wir wählen die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragen sie
  • Wir regeln Belange, die die Gesundheit der oder des Minderjährigen betreffen
  • Wir verwalten das Vermögen von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, regeln ihre Erbschaftsangelegenheiten und machen Sozialleistungen geltend
  • Wir vertreten sie in gerichtlichen Verfahren und sorgen für eine angemessene Anhörung und Beteiligung
  • Wir begleiten minderjährige Mütter als Vormund ihres Kindes oder ihrer Kinder und unterstützen sie in Fragen der Erziehung und Versorgung des Kindes oder der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Dein Vormund vertritt dich" des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V..

www.bmfsfj.de