Jugendamt - Beistandschaft

Kindesunterhalt

Das Jugendamt als Beistand unterstützt alleinsorgeberechtigte Elternteile bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung sowie Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge wird das Jugendamt für den Elternteil tätig, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Das Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt, jedoch wird das Jugendamt für dessen Aufgabenbereich gesetzlicher Vertreter des Kindes.

Feststellung der Vaterschaft

  • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt
  • Wir beurkunden die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft
  • Wir vertreten das Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • Wir überprüfen das Einkommen des oder der Unterhaltspflichtigen, berechnen, setzen fest und beurkunden die Unterhaltsverpflichtung. Wir vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren sollte die Unterhaltsforderung von dem beziehungsweise der Unterhaltspflichtigen nicht anerkannt werden.
  • Wir realisieren die Unterhaltsansprüche durch geeignete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sollte der beziehungsweise die Unterhaltsverpflichtete den Verpflichtungen nicht nachkommen.

Beurkundungen

Wir beurkunden kostenfrei

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Zustimmungserklärungen der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
  • Mutterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag persönlich im Jugendamt zu stellen.

Zusätzliche Informationen

Bis auf weiteres sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Ein individueller Termin kann montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 10 Uhr telefonisch vereinbart werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail. Auf die Kontaktliste wird verwiesen.