Jugendamt - Sorgeerklärung

Elterliche Sorge - Erklärung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Wollen sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben, kann die entsprechende Erklärung im Jugendamt kostenfrei beurkundet werden. Ein Widerruf der Erklärung ist nicht möglich. Eine Änderung oder Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bedarf einer familiengerichtlichen Entscheidung.

Gebühren

  • kostenfrei

Zusätzliche Informationen

Terminvereinbarungen sind erforderlich.