Jugendamt - Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende (ledige, getrenntlebende, geschiedene oder verwitwete Elternteile), die keinen, unzureichenden oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können für ihre minderjährigen Kinder Unterhaltsvorschuss beantragen.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder: Er beträgt seit 1. Januar 2024:

  • 230 EUR für Kinder von 0 bis 5 Jahren
  • 301 EUR für Kinder von 6 bis 11 Jahren
  • 395 EUR für Kinder von 12 bis 17 Jahren

Kinder ab dem 12. Lebensjahr erhalten den Vorschuss nur, wenn 

  • sie nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind oder
  • durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss SGB II-Leistungen vermieden werden oder
  • der alleinerziehende Elternteil zwar in SGB II-Bezug steht, aber ein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto im Monat hat.

Die Antragsformulare stehen als Druckversion zum Herunterladen bereit oder sind im Stadthaus Westendstraße 17 erhältlich.

Es wird gebeten, die Anträge ausschließlich schriftlich beim Stadtjugendamt, Abteilung Unterhaltsvorschuss, Elterngeld und BAföG, Westendstraße 17, 67059 Ludwigshafen, einzureichen und die erforderlichen Nachweise und Belege beizufügen.

Gerne können die Unterlagen auch per Mail übersandt werden. Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonisch ist die Unterhaltsvorschusskasse immer montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 10 Uhr erreichbar. Ansonsten besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail.

Merkblätter