KFZ - Ausfuhrkennzeichen für Kraftfahrzeuge

Besonderheiten

  • Vorführpflicht des Fahrzeuges

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (wenn bis zum 30. September 2005 abgemeldet)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • gelbe Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
  • grüner Versicherungsschein
  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte
  • SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
  • gegebenenfalls die Kennzeichen (wenn zugelassen)
  • Wenn der Antragsteller im Ausland wohnt, ist ein Zustellbevollmächtigter mit deutscher Anschrift zu benennen und das entsprechende Formular von beiden Personen unterschrieben vorzulegen.

Gebühren

Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen

Zusätzliche Informationen

Hat ein Antragsteller oder eine Antragstellerin keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Zulassung nur möglich, wenn ein Empfangsberechtigter oder eine Empfangsberechtigte angegeben wird.

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.

Onlineservices

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle