KFZ - Außerbetriebsetzung
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschild/-schilder
Gebühren
- 16,80 Euro
- Online-Außerbetriebsetzung
2,70 Euro
Zusätzliche Informationen
Seit 1. März 2007 wird nicht mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Abmeldung unterschieden. Der Halter beziehungsweise die Halterin kann das Kennzeichen jedoch zum Zwecke der Wiederzulassung auf das gleiche Fahrzeug auf ein Jahr und zur Verwendung für ein anderes Fahrzeug für drei Monate reservieren lassen.
Informationen für Zulassungsdienste
Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:
Terminvereinbarung der Zulassungsstelle