KFZ - Außerbetriebsetzung

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschild/-schilder

Gebühren

  • 16,80 Euro
  • Online-Außerbetriebsetzung
    2,70 Euro

Zusätzliche Informationen

Seit 1. März 2007 wird nicht mehr zwischen vorübergehender und endgültiger Abmeldung unterschieden. Der Halter beziehungsweise die Halterin kann das Kennzeichen jedoch zum Zwecke der Wiederzulassung auf das gleiche Fahrzeug auf ein Jahr und zur Verwendung für ein anderes Fahrzeug für drei Monate reservieren lassen.

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.

Onlineservices

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle