KFZ - Ersatz Kfz-Papiere

Bei Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zur Niederschrift bei der Zulassungsstelle oder einer Notarin bzw. einem Notar. Alternativ bei Diebstahl: Schriftliche Strafanzeige der Polizei

Es muss immer von derjenigen Person die Erklärung an Eides Statt zur Niederschrift abgenommen werden, die die Dokumente verloren hat. Sollte es nicht der Halter bzw. die Halterin des Fahrzeuges sein, so ist eine Vollmacht von dem Halter bzw. der Halterin und der Personalausweis bzw. Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) erforderlich.

Zusätzlich bei Ersatz von Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein:

  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei alten Fahrzeugpapieren (ausgestellt bis 30. September 2005) ist der noch vorhandene alte Fahrzeugbrief mitzubringen, da diese Dokumente in die neuen Zulassungsbescheinigungen umgetauscht werden müssen

Der Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I wird unmittelbar bei der Vorsprache ausgestellt.

Zusätzlich bei Ersatz von Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei alten Fahrzeugpapieren (ausgestellt bis 30. September 2005) ist der noch vorhandene alte Fahrzeugschein mitzubringen, da diese Dokumente in die neuen Zulassungsbescheinigungen umgetauscht werden müssen
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Der Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II muss aus gesetzlichen Gründen auf 2 Vorgänge aufgeteilt werden:

  1. Nach der Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle wird wenige Tage später der verlorene Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II im elektronischen Verkehrsblatt für die Dauer von 2 Wochen öffentlich ausgeschrieben (Aufbietung).
  2. Nach der zweiwöchigen Aufbietungsfrist wird der Halter bzw. die Halterin oder Antragssteller über die Freigabe der Ersatzausstellung auf dem Postweg informiert und es können dann die Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Zusätzlich bei Betriebserlaubnis:

  • Angabe von Fahrzeugart, Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer und Baujahr anhand eines Nachweises, beispielsweise durch Kopie der bisherigen Betriebserlaubnis, gut leserliches Foto des Typenschildes oder der eingeschlagenen Fahrgestellnummer
  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag), wenn das Fahrzeug kürzlich erworben oder noch nicht für den neuen Eigentümer oder die neue Eigentümerin zugelassen/versichert war
  • Abnahme einer Versicherung an Eides Statt über die Besitzverhältnisse zur Niederschrift bei der Zulassungsstelle oder bei einer Notarin bzw. einem Notar. Alternativ bei Diebstahl: Schriftliche Strafanzeige der Polizei

Mit der dann ausgestellten Bescheinigung kann dann beim Hersteller oder dem TÜV eune Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragt werden.

Wird die Zweitschrift der Betriebserlaubnis nicht beim Hersteller (Genehmigungsinhaber) beantragt, muss vor der Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr durch die zuständige Zulassungsbehörde die Erteilung der Betriebserlaubnis auf dem Gutachten des Prüfers oder der Prüferin vermerkt und genehmigt werden.

Gebühren

Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen

Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.

Onlineservices

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle