KFZ - Historisches Fahrzeug (Oldtimer)
Historische Kennzeichen sind für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind. Diese Form der Zulassung ist steuerlich günstiger.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- bisherige Kennzeichen
- Gutachten nach Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (Original des oder der Bevollmächtigten sowie Original oder Kopie des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin) bei Zulassung durch Dritte
Gebühren
Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.
Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.
Zusätzliche Informationen
Informationen für Zulassungsdienste
Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren: