KFZ - Internetbasierte Zulassungsvorgänge (iKfz)
Folgende Vorgänge können derzeit online beantragt werden:
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter
- Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
- Umschreibung mit und ohne Halterwechsel (innerhalb LU oder von außerhalb)
- Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb von LU
Erforderliche Unterlagen
Für jeden dieser Vorgänge gibt es folgende Voraussetzungen:
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthalstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- Zertifiziertes Lesegerät oder ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle und installierter "AusweisApp2“ für den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel
Zusätzliche Informationen
Außerbetriebsetzung
Dies ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden.
Zulassungsvorgänge
Für die Zulassungsvorgänge müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB-Teil I) nach dem 1. Januar 2015 und der Teil II nach dem 1. April 2018 ausgestellt worden sein. Der ZB-Teil I wird bei Neuzulassungen nicht benötigt, da dieser erst bei der Zulassung ausgestellt wird.
Die Vorgänge werden von der Zulassungsstelle zeitnah (in der Regel am nächsten Werktag) bearbeitet und die Unterlagen postalisch an den Antragsteller gesendet.
Das Fahrzeug darf erst nach Erhalt der Unterlagen und ggf. Anbringen der Zulassungsplaketten auf den Schildern genutzt werden!
Die Zahlung erfolgt am Ende des Vorgangs über das Verfahren "giropay" (Online-Banking).