KFZ - Namens- oder Anschriftenänderung des bisherigen Halters/ der bisherigen Halterin innerhalb Ludwigshafens

Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie z.B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.

Ändert sich nur die Anschrift (keine Namensänderung) innerhalb Ludwigshafens, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden und kann auch bei einem der Bürgerbüros erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Nur bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Nachweis über die Änderung (z.B. geänderter Personalausweis)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Gebühren

Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.

Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.

Onlineservices

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle