KFZ - Rote Oldtimerkennzeichen

Voraussetzung zur Erlangung

Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein, ab Datum der Erstzulassung. Das Oldtimerkennzeichen kann nur bei stillgelegten Fahrzeugen verwendet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • einen schriftlichen formlosen Antrag
  • ein Führungszeugnis der beantragenden Person
  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie)
  • Nachweis über Stellplätze
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rote Dauerkennzeichen
  • Fahrzeugpapiere
  • Ein Gutachten nach  Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist vorzulegen
  • ein Fahrtenbuch (auch bei der Zulassungsbehörde gegen Unkostenbeitrag erhältlich)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Ludwigshafen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Ludwigshafen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bankkarte oder eine Kopie davon

Gebühren

  • 150 Euro bei Antragstellung

Merkblätter