KFZ - Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb / innerhalb Ludwigshafens

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (wenn bis zum 30. September 2005 abgemeldet)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie)
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (Original des oder der Bevollmächtigten sowie Original oder Kopie des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin) bei Erledigung durch Dritte
  • SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
  • gegebenenfalls die Kennzeichen (wenn zugelassen oder Änderung gewünscht)

Seit 1. Oktober 2019 können bei der Zulassung eines angemeldeten Fahrzeuges die auswärtigen Kennzeichen auch bei Halterwechsel beibehalten werden. Diese werden dann von uns nicht benötigt.

Hinweis zu E-Kennzeichen / Elektrofahrzeugen:

Die Vorteile für Elektrofahrzeuge (wie Parken an ausgeschilderten Ladesäulen) können grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug auch als Elektrofahrzeug gekennzeichnet ist.
Die dafür vorgesehene Kennzeichnung ist nur das E-Kennzeichen (E als Zusatz am Ende) für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.

Umschreibung ohne Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei alten Fahrzeugpapieren (ausgestellt bis 30. September 2005): Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (Original oder gut lesbare Kopie)
  • SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
  • gegebenenfalls Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Zulassung auf juristische Personen (UG, GmbH, KG, AG, OHG oder Kombinationen)

Zusätzlich erforderlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers oder der Gechäftsführerin (Original oder Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des Geschäftsführers beziehungsweise der Geschäftsführerin
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten beziehungsweise der Bevollmächtigten (Original oder gut lesbare Kopie)

Vereine (e.V.)

Zusätzlich erforderlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Personalausweis oder Reisepass des Vorsitzenden beziehungsweise der Vorsitzenden (Original oder  Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des Vorsitzenden beziehungsweise der Vorsitzenden
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten beziehungsweise der Bevollmächtigten (Original oder gut lesbare Kopie)

GbR und OHG

Zusätzlich erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung von allen Gesellschaftern und Gesellschafterinnen
  • Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR / OHG
  • Personalausweis oder Reisepass von allen Gesellschaftern und Gesellschafterinnen (Original oder Kopie)

Personenfirma

Zusätzlich erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie)
  • Gegebenenfalls Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie) des Bevollmächtigtenbeziehungsweise der Bevollmächtigten

Zulassung auf minderjährige Personen

Eine Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, wenn

  • für die minderjährige Person eine Schwerbehinderung vorliegt oder
  • die minderjährige Person für das zuzulassende Fahrzeug die entsprechende Fahrerlaubnis hat.

Zusätzlich erforderlich:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Personalausweise oder Reisepässe der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen (Original des oder der Bevollmächtigten/Vorsprechenden sowie Original oder Kopie des der oer der Minderjähtigen und weiteren Erziehungsberechtigten)
  • Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhabern: Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17“ und Vollmacht bei nicht persönlicher Vorsprache
  • Bei schwerbehinderten Minderjährigen: Schwerbehindertenausweis
  • Bei allein Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Gebühren

Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.

Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.

Onlineservices

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle