KFZ - Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust/Diebstahl
Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen oder auf Wunsch.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- eventuell verbleibendes altes Kennzeichen
- Abgabe einer Versicherung an Eides Statt. Alternativ bei Diebstahl: Schriftliche Strafanzeige der Polizei
- Reisepass oder Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
Es muss immer Derjenige die Erklärung an Eides Statt abgeben, der die Dokumente verloren hat. Sollte es nicht der Halter bzw. die Halterin des Fahrzeuges sein, so ist eine Vollmacht von dem Halter bzw. der Halterin und der Personalausweis bzw. Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) erforderlich.
Gebühren
Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.
Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.
Zusätzliche Informationen
Seit dem 20. August 2018 dürfen aufgrund einer Weisung des Mininsteriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz keine 8-stelligen Kennzeichen mehr ausgegeben werden.
Informationen für Zulassungsdienste und Autohändler
Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren: