KFZ - Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust/Diebstahl

Wenn eines oder beide Kfz-Kennzeichen verloren gegangen sind oder gestohlen wurden, müssen dem Fahrzeug für die weitere Verwendung zwingend andere Kennzeichen zugeteilt werden. Die bisherigen Kennzeichen müssen dann für mindestens 10 Jahre gesperrt werden, auch um einen Missbrauch zu vermeiden.

Die Kennzeichen können auch auf Ihren Wunsch geändert werden, eine Sperrung erfolgt dann nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • eventuell verbleibendes altes Kennzeichen
  • Abgabe einer Versicherung an Eides Statt. Alternativ bei Diebstahl: Schriftliche Strafanzeige der Polizei
  • Reisepass oder Personalausweis (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Es muss immer die Person die Erklärung an Eides Statt abgeben, die die Dokumente verloren hat. Sollte es nicht der Halter bzw. die Halterin des Fahrzeuges sein, so sind eine Vollmacht des Halters bzw. der Halterin und der Personalausweis bzw. Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) erforderlich.

Gebühren

Da die Gebührenberechnung nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich ist, können diese hier nicht wiedergegeben werden.

Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.

Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.

Onlineservices

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle