Melderegisterauskunft - einfach
Jeder kann aus dem Melderegister Auskunft über
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache,
einzelner bestimmter Personen erhalten, sofern für diese keine Auskunftssperre gespeichert ist. Auf persönliche Anfragen erteilen die Bürgerbüros die gewünschten Auskünfte. Bei schriftlichen Anfragen wird die gewünschte Auskunft mit einer Gebührenanforderung innerhalb von zwei Wochen auf dem Postweg versandt. Bitte bei Anfragen immer die Postanschrift mit angeben.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft beträgt bei:
- privatem Zweck: 8,10 Euro
- gewerblichem Zweck: 9,20 Euro
je Anfrage.
Zusätzliche Informationen
- Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn keine Auskunftssperre bzw. kein bedingter Sperrvermerk gespeichert ist und die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, sollten bei der Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben werden.
Zum Beispiel:
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
zuletzt bekannte Anschrift in Ludwigshafen am Rhein.
Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen. - Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, ist der Zweck detailliert anzugeben.
- Wenn Ihre Anfrage nicht für Werbung und/oder Adresshandel gedacht ist, ist dies in der Anfrage z. B. mit folgendem Satz klarzustellen: "Diese Anfrage wird nicht für Zwecke von Werbung oder Adresshandel gestellt".
- Sollte Sie die Melderegisterauskunft für Werbung und/oder Adresshandel nutzen wollen, muss Ihnen die Einwilligung der angefragten Person vorliegen.
- Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig!
Onlineservices
Terminvereinbarung
Termine für die Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Neue Termine werden täglich für die nächsten 42 Tage freigeschaltet. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, kann in dringenden und unaufschiebbaren Fällen montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der folgenden Rufnummer ein Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße reserviert werden.
- Bürgerbüro Bismarckstraße: 0621 504-3724
Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.