Melderegisterauskunft - einfach

Jeder und jede kann aus dem Melderegister Auskunft über

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache,

einzelner bestimmter Personen erhalten, sofern für diese keine Auskunftssperre gespeichert ist. Auf persönliche Anfragen erteilen die Bürgerbüros die gewünschten Auskünfte. Bei schriftlichen Anfragen oder Anfragen per Mail an buergerbuero@ludwigshafen.de wird die gewünschte Auskunft mit einer Gebührenanforderung innerhalb von zwei Wochen auf dem Postweg versandt. Bitte bei Anfragen immer die Postanschrift mit angeben.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft beträgt bei:

  • privatem Zweck: 8,10 Euro
  • gewerblichem Zweck:  9,20 Euro

je Anfrage.

Zusätzliche Informationen

  • Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn keine Auskunftssperre bzw. kein bedingter Sperrvermerk gespeichert ist und die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, sollten bei der Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben werden.
    Zum Beispiel:
    Familienname
    Vorname
    Geburtsdatum
    zuletzt bekannte Anschrift in Ludwigshafen am Rhein.
    Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen.
  • Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, ist der Zweck detailliert anzugeben.
  • Wenn Ihre Anfrage nicht für Werbung und/oder Adresshandel gedacht ist, ist dies in der Anfrage z. B. mit folgendem Satz klarzustellen: "Diese Anfrage wird nicht für Zwecke von Werbung oder Adresshandel gestellt".
  • Sollte Sie die Melderegisterauskunft für Werbung und/oder Adresshandel nutzen wollen, muss Ihnen die Einwilligung der angefragten Person vorliegen.
  • Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig!

Onlineservices

Terminvereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.