Melderegisterauskunft - erweitert

Sofern der oder die Anfragende ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden.
Zusätzlich zur einfachen Melderegisterauskunft mit den Angaben

  • Vornamen
  • Familienname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache,

enthält die erweiterte Melderegisterauskunft folgende weitere Daten:

  • frühere Namen
  • Tag und Ort der Geburt
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • derzeitige Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter beziehungsweise Vertreterin
  • Familienname und Vorname, sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Sterbetag oder Sterbeort.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft wird nur auf schriftliche Anfrage unter Beifügung des Nachweises des berechtigten Interesses erteilt. Bitte bei Anfragen immer die Postanschrift mit angeben.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft liegt bei:

  • 11,90 Euro für private Zwecke
  • 13 Euro für gewerbliche Zwecke.

Die Gebührenanforderung (Rechnung) wird Ihnen zusammen mit der angeforderten erweiterten Melderegisterauskunft zugesandt. Sonstige Zahlungsmöglichkeiten bestehen nicht.

Zusätzliche Informationen

  • Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn keine Auskunftssperre / bedingter Sperrvermerk gespeichert ist und die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, sollten bei der Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben werden. Zum Beispiel:
    Familienname
    Vorname
    Geburtsdatum
    zuletzt bekannte Anschrift in Ludwigshafen am Rhein.
    Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen.
  • Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig!
  • Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, ist der Zweck detailliert anzugeben.
  • Wenn Ihre Anfrage nicht für Werbung und/oder Adresshandel gedacht ist, ist dies in der Anfrage z. B. mit folgendem Satz klarzustellen: "Diese Anfrage wird nicht für Zwecke von Werbung oder Adresshandel gestellt".
  • Sollte Sie die Melderegisterauskunft für Werbung und/oder Adresshandel nutzen wollen, muss Ihnen die Einwilligung der angefragten Person vorliegen.
     

Onlineservices

Terminvereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.