Sanierung

Sanierungsbetroffene erhalten Beratung und Betreuung.

Ziel und Aufgabe der Baukoordinierung und Stadterneuerung ist die Behebung von städtebaulichen und funktionalen Missständen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.

In acht Ludwigshafener Sanierungsgebieten arbeiten Sanierungsteams in Abstimmung mit Planern und Planerinnen, Politikern und Politikerinnen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern an der Entwicklung der alten Innenbereiche.

Die Sanierungsgebiete sind Mitte, Süd, Hemshof, Oggersheim, Mundenheim, Ruchheim, Friesenheim und West. Um die Sanierung einzelner Gebiete erfolgreich gestalten zu können, müssen zahlreiche private und öffentliche Maßnahmen koordiniert und abgestimmt werden. Das Baugesetzbuch schreibt daher im Paragraf 144 die Genehmigungspflicht für bestimmte Vorhaben und Vorgänge in Sanierungsgebieten vor.

Wer Fördermittel oder steuerliche Vorteile geltend machen will, muss die sanierungsrechtliche Genehmigung vor Beginn der geplanten Arbeiten beantragen.