Schadensersatz an öffentlichen Verkehrseinrichtungen

Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden an öffentlichen Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Verkehrszeichen, Leitplanken, Ampelanlagen, et cetera) verursacht, ist der Stadt für den hieraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

Die Stadt stellt dem Schadensersatzpflichtigen die entstandenen Aufwendungen in Rechnung.