Schmutzwassergebühr

Schmutzwasserabzugsmenge, Starkverschmutzerzuschläge, Grundwassereinleitung, Gartenwasserzähler

Zur Deckung der Kosten für die Ableitung und Reinigung des häuslichen und nicht häuslichen Abwassers wird eine Schmutzwassergebühr erhoben.

Schuldner beziehungsweise Schuldnerinnen dieser Gebühren sind die Eigentümer oder Eigentümerinnen beziehungsweise dinglich Nutzungsberechtigten der an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücke. Rechtsgrundlage sind das Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz und die Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Ludwigshafen. Die Erhebung und Einziehung der Schmutzwassergebühren hat die Stadt den Technischen Werken Ludwigshafen (TWL) übertragen.

Bei Fragen insbesondere zu den Themen

  • Schmutzwasserabzugsmengen
  • Starkverschmutzerzuschläge
  • Grundwassereinleitungen
  • Gartenwasserzählern

werden Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abwasserkontrolle beraten.

Gebühren

  • 1,75 Euro Benutzungsgebühr je Kubikmeter Schmutzwasser