Sterbefall - Anmeldung

Anzeige eines Sterbefalls

Der Tod eines Menschen ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch folgende Personen:

  • Ehegatte oder Ehegattin beziehungsweise Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, sonstige Verwandte des Verstorbenen
  • Jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • Ein von den oben genannten Personen beauftragtes Bestattungsunternehmen

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Leichenschauschein und Todesbescheinigung "nichtvertraulicher Teil")
  • Meldebescheinigung
  • Bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten die Eheurkunde oder das Familienstammbuch
  • Bei Verpartnerten die Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Verwitweten die Eheurkunde oder das Familienstammbuch und die Sterbeurkunde des erstverstorbenen Ehegatten
  • Bei Personen, deren letzte Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde, die Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde der erstverstorbenen Lebenspartnerin beziehungsweise des erstverstorbenen Lebenspartners
  • Bei Geschiedenen die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder das Familienstammbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Bei Personen, deren letzte Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde die Lebenspartnerschaftsurkunde und das Aufhebungsurteil
  • Bei Ausländerinnen und Ausländern zusätzlich die Pässe beider Ehegatten und die jeweiligen Übersetzungen zu den oben genannten Urkunden
  • Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen eine schriftliche Anzeige der jeweiligen Einrichtung
  • Bei einem nicht natürlichen Todesfall oder dem Verdacht auf einen nicht natürlichen Todesfall die schriftliche Anzeige des zuständigen Polizeipräsidiums

Bei Sterbefällen von Ausländeinnen und Ausländern, Vertriebenen oder Spätaussiedlern sowie bei besonderen Fallkonstellationen kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.

Folgende zweckgebundenen Urkunden sind gebührenfrei:

  • Für die Abmeldung bei der Krankenkasse
  • Für die Abmeldung bei den gesetzlichen Rentenkassen und für die Anmeldung von Witwen/Witwerrente beziehungsweise Halbwaisenrente
  • Für die kirchliche Bestattung (Pfarrer)
  • Für das Friedhofsamt

Folgende kostenpflichtige Urkunden können erworben werden:

  • Sterbeurkunden (auch für Stammbuch)
  • Internationale Sterbeurkunden

Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 12 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 6 Euro.

Zusätzliche Informationen

Frist

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.