Sterbefall - Bestattung und Beisetzung

Die Bestattung der Toten ist eine öffentliche Aufgabe der Kommunen. Die Kommunen sind verpflichtet, Friedhöfe zu errichten und zu unterhalten. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung. Dort erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Bestattungsarten, den Graberwerb, die damit verbundenen Bestattungsgebühren sowie eine Beratung über die Auswahl und das Aufstellen von Grabmalen. Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Es gilt zu Bedenken, dass die unterschiedlichen Grabarten verschieden lange Nutzungszeiten haben und je nach Grabart auch verlängert werden können. Unterschiede gibt es je nach der Grabart auch bei den Ruhezeiten.

Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Fehlt es an einer Willensäußerung des oder der Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Aufgrund des Zerfalles unserer familiären Strukturen und des demografischen Wandels innerhalb unserer Gesellschaft ist es daher sinnvoll sich rechtzeitig über die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge zu informieren. Auskünfte können bei allen  Bestattungsinstituten eingeholt werden.

Die Grundlage für alle Angelegenheiten des Friedhofswesens sind die aktuelle Friedhofssatzung sowie die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Ludwigshafen und das Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Die Satzungen mit dem Gebührenverzeichnis erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung oder über das Internet.

Gebühren

Sargbestattung:

  • Erwachsene und Kinder über sechs Jahre
    946 Euro
  • Kinder bis sechs Jahren
    473 Euro
  • Früh- und Totgeburten
    79 Euro
  • Bestattung von auswärts überführten Gebeinen
    444 Euro
  • tiefere Ausschachtung eines Grabes (bei Ersterwerb eines Wahlgrabes)
    207 Euro

Urnenbeisetzung:

  • 408 Euro

Zusätzliche Gebühren nach der "Landesverordnung über die Gebühr der Gesundheitsverwaltung" (gültig ab 20. April 2013):

  • Bestattungsgenehmigung
    19,00 Euro

Satzungen

Ortsrecht: 7-07 Friedhofsatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Ortsrecht: 7-09 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung)

Merkblätter