Sterbefall - Grabarten

Auf den Friedhöfen in Ludwigshafen werden folgende Grabfelder und Grabarten angeboten:

  • Reihengrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung
  • Wahl- und Partnergrabstätten für Erdbestattung und Urnenbeisetzung
  • Grabfelder mit Dauergrabpflege
  • Urnenmauern und Urnenstelen
  • Urnengemeinschaftsanlage
  • Wahlgrabstätten in einem naturnahen Bestattungsfeld für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
  • Kindergrabstätten für Kinder bis sechs Jahre
  • Ruhestätte für totgeborene Kinder, die nicht dem Bestattungsrecht   unterliegen "Grabfeld der Herzenskinder"
  • Grabfeld für verstorbene Muslime
  • Jüdischer Friedhof

Die verschiedenen Grabarten werden nicht auf allen Friedhöfen angeboten. Über nähere Einzelheiten informiert die Friedhofsverwaltung.

Reihengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen

  • Nutzungsdauer 20 Jahre
  • Verlängerung ist nicht möglich
  • Bestattung oder Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab
  • die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt

Wahl- und Partnergräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen

  • können bereits zu Lebzeiten für die Dauer von 30 Jahren, (Grabstätten in einem naturnahen Bestattungsfeld für die Dauer von 25 Jahre) erworben werden
  • individuelle Verlängerung möglich

Wahlgräber

  • Beisetzung von Verstorbenen einer Familie oder eines verbundenen Personenkreises
  • Belegung mit zwei Särgen und vier Aschenurnen (Wahlgrab für Erdbestattungen)
  • Belegung mit vier Aschenurnen (Wahlgrab für Urnenbeisetzungen)
  • Grablage kann mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden

 Partnergräber

  • Beisetzung von Ehepaaren und Lebenspartnerschaften
  • Belegung mit zwei Särgen oder einem Sarg und einer Ascheurne (Partnergrab für Erdbestattungen)
  • Belegung mit zwei Ascheurnen (Partnergrab für Urnenbeisetzungen)
  • Grablage kann mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden

Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Zeitpunkt der Bestattung und endet nach Ablauf von 30 Jahren. Die Ersterwerberin beziehungsweise der Ersterwerber des Nutzungsrechtes an einer Wahl-, Partnergrabstätte erhält darüber eine Urkunde.

Urnenmauern und Urnenstelen (Kolumbarien)

Urnenmauern werden auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Mundenheim, Urnenstelen auf dem Friedhöfen Friesenheim und Ruchheim angeboten.

  • Nutzungsdauer 30 Jahre
  • Beisetzung von zwei Urnen pro Mauernische

Die Lage der zur Verfügung stehenden Nischen erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Urnengemeinschaftsgrabstätten

Urnengemeinschaftsgrabstätten werden auf dem Friedhof Friesenheim angeboten.

  • Nutzungsdauer 30 Jahren
  • individuelle Verlängerung möglich
  • gemeinsames Grabmal mit den Lebensdaten der Verstorbenen auf einer Bronzetafel
  • dauerhaften Pflege des Grabfeldes

Wahlgrabstätten in einem naturnahen Bestattungsfeld

Im Einklang mit der Natur unter einem Baumbestand oder in einer Wiese befinden sich die außergewöhnlichen und  stimmungsvollen Grabstätten. Wahlgrabstätten in einem naturnahen Bestattungsfeld werden auf dem Hauptfriedhof und auf den Friedhöfen Mundenheim, Oggersheim, Oppau und Rheingönheim angeboten.

  • Nutzungsdauer 25 Jahre
  • individuelle Verlängerung möglich
  • kann bereits zu Lebzeiten ausgewählt und erworben werden (außer auf dem Hauptfriedhof)
  • Lage der Grabstätte kann persönlich ausgewählt werden
  • Beisetzung in Bio-Urnen
  • dauerhafte Pflege des Grabfeldes obliegt der Friedhofsverwaltung
  • Grabschmuck kann und darf nur an dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden

Die Nutzungsrechte werden an die jeweiligen Grabverantwortlichen vergeben.

Kinderbegräbnisstätten

  • Nutzungsdauer 15 Jahre
  • Beisetzungen von Kindern bis zum vollendeten fünften Lebensjahr
  • Die Erd- oder Urnenbeisetzungen werden als Reihengräber vergeben.
  • Die Gedenksteine können individuell gestaltet werden

Ruhestätte für totgeborene Kinder "Grabfeld der Herzenskinder"

Für alle totgeborenen Kinder bis 500 Gramm, die nicht individuell bestattet wurden, finden zweimal jährlich Beisetzungen im Rahmen einer ökumenischen Trauerfeier auf dem Hauptfriedhof statt. Diese Form der Bestattung ist für die Eltern kostenfrei.

Grabfeld für verstorbene Muslime

Auf dem Hauptfriedhof befindet sich ein nach Mekka ausgerichtetes Grabfeld für Verstorbene muslimischen Glaubens. Für den traditionellen Abschied stehen Räumlichkeiten zur Totenwaschung in der Trauerhalle und ein nach Mekka ausgerichteter Gebetstisch auf dem Grabfeld zur Verfügung.

Jüdischer Friedhof

Die Bestattungen auf dem jüdischen Friedhof im Hauptfriedhof, finden nur in Absprache mit der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz, Am Weidenberg 3, 67346 Speyer (Telefon: 06232 9 90 17 61) statt.

Gärtnerbetreute Grabanlagen

Zur Sicherung der Dauergrabpflege bei Gemeinschaftsgrabstätten wurde von der Friedhofsverwaltung  zunächst auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Oppau in Kooperation mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz e.G. und dem Verein für gärtnerbetreute Grabanlagen Ludwigshafen e.V. Flächen für einen Großteil der Grabarten zur Gesamtgestaltung und zur Gewährleistung einer dauerhaften Pflege zur Verfügung gestellt. Auf den Friedhöfen Friesenheim, Maudach und Rheingönheim wurden auch solche Grabfelder angelegt.

In einer fertig angelegten parkähnlichen Umgebung mit blühender Wechselbepflanzung "Memoriam Garten Ludwigshafen" sind Bestattungen in verschiedenen Grabarten möglich. Über einen zusätzlich zum Erwerb des Nutzungsrechtes abzuschließenden Dauergrabpflegevertrag wird für die Dauer des Nutzungsrechtes die gärtnerische Pflege des gesamten Grabfeldes gewährleistet. Die Hinterbliebenen können, ohne sich selbst um die Grabpflege kümmern zu müssen, ihren Verstorbenen gedenken.

Satzungen

Ortsrecht: 7-07 Friedhofsatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Ortsrecht: 7-09 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung)

Zusätzliche Informationen

Die Ruhezeit

Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden darf. Dieser Zeitraum soll sowohl eine ausreichende Verwesung der Leichen als auch eine angemessene Totenruhe gewährleisten. Die Ruhezeit beträgt bei Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Bei der Bestattung von Kindern unter sechs Jahren und bei Beisetzungen in einer Wahlgrabstätte in einem naturnahen Bestattungsfeld beträgt die Ruhezeit 15 Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit ist eine Wiederbelegung beziehungsweise Umbettung grundsätzlich nicht möglich.

Laufzeit

Laufzeit ist die Dauer des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte, die bei einem Wahl- oder Partnergrab durch Nachkauf verlängert werden kann.
Bei einem Reihengrab ist dies nicht möglich, da die Laufzeit der Ruhezeit entspricht.

Gestaltung

Auf den Friedhöfen existieren Grabfelder mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften. Über nähere Einzelheiten informiert die Friedhofsverwaltung

Merkblätter