Sterbefall - Nutzungsrecht an einer Grabstätte

Laufzeit

Unter der Laufzeit ist die Dauer des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte zu verstehen. Bei Familien- oder Partnergrabstätten kann diese durch Nachkauf verlängert werden. Bei einem Reihengrab entspricht die Laufzeit der Ruhezeit. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Ruhezeit

Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen eine Grabstelle nicht wieder belegt werden darf. Dieser Zeitraum soll sowohl eine ausreichende Verwesung der Leichen als auch eine angemessene Totenruhe gewährleisten. Die Ruhezeit beträgt bei Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Bei der Bestattung von Kindern unter sechs Jahren und bei Beisetzungen in einer Baumgrabstätte 15 Jahre. Während der Ruhezeit ist eine Wiederbelegung, Umbettung oder Grabauflösung grundsätzlich nicht möglich.

Verlängerung des Nutzungsrechts

Bei allen Wahlgrabarten (Familien- und Partnergräbern) kann die Laufzeit des Nutzungsrechts durch die Nutzungsberechtigte oder den Nutzungsberechtigten verlängert werden. Verlängerungen um fünf Jahre bis zur satzungsgemäßen Nutzungsdauer sind möglich. Eine Verpflichtung zur Verlängerung des Nutzungsrechts besteht bei Eintritt eines Sterbefalles, sobald die Restlaufzeit der Grabstätte für die gesetzliche Ruhezeit nicht ausreicht. Bei einem Partnergrab ist eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist der oder des zweiten im Partnergrab beigesetzten Verstorbenen ausgeschlossen.

Rückgabe des Nutzungsrechts

Wird eine Verlängerung nach Ablauf des Nutzungsrechts nicht gewünscht, muss die Grabstätte komplett abgeräumt werden. Die Räumung der Grabstätte (Entfernung der Grabmale, Einfassungen und Pflanzen) kann durch den Friedhofsbetrieb, durch einen zu beauftragenden Steinmetz oder durch die Nutzungsberechtigte beziehungsweise den Nutzungsberechtigten selbst erfolgen. Bei der Räumung durch den Friedhofsbetreib geht das auf der Grabstätte befindliche Räumgut (Grabmal, Einfassung, Pflanzen) in das Eigentum des Bereiches Grünflächen und Friedhöfe über.

Erforderliche Unterlagen

Die Verlängerung der Nutzungsdauer sowie Auflösung der Grabstätte kann mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Formulars bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.

Gebühren

Die Kosten der Verlängerung berechnen sich anteilig nach Dauer und Grabart gemäß der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Friedhofs- und Gebührensatzung.

Satzungen

Ortsrecht: 7-07 Friedhofssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Ortsrecht: 7-09 Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Ludwisgahfen am Rhein (Friedhof- und Bestattungsgebührenordnung)

Zusätzliche Informationen

Sollte sich ein Hinweisaufkleber oder Hinweisschild auf Ihrer Grabstätte befinden, dass Ihr Nutzungsrecht demnächst abläuft oder schon abgelaufen ist, bitten wir Sie sich umgehend mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen.