Sterbefall - Umbettungen

Die Ausgrabung oder die Umbettung einer Leiche oder der Asche eines Verstorbenen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde zulässig. Ortspolizeibehörde ist der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Ludwigshafen, Friedhofsverwaltung, Bliesstraße 10, 67059 Ludwigshafen.

Dem Antrag zur Umbettung ist der Nachweis einer anderen Familiengrabstätte in Form einer Genehmigung des Friedhofs, der die sterblichen Überreste wieder beisetzt, beizufügen.

Nach den sittlichen und religiösen Anschauungen, sowie nach dem allgemeinen Pietätsempfinden soll die Totenruhe grundsätzlich nicht gestört werden. Sie ist auch nach Paragraf 168 Strafgesetzbuch strafrechtlich geschützt. Eine Umbettung ist daher nur in besonderen Fällen möglich, wenn dringende öffentliche Gründe oder triftige private Gründe hierfür vorliegen.