Tierseuchen

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein ist seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr zuständige Behörde für die Aufgabengebiete "Tierschutz", "Tierseuchen" und "Tierische Nebenprodukte". Rechtsgrundlage ist das zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. Oktober 2010. Danach übernahm die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Referat Verbraucherschutz, Veterinärwesen zum 1. Januar alle Aufgaben des Tierschutzes, der Tierseuchen und der Tierischen Nebenprodukte für das Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein.

Zur Prävention von Tierseuchen besteht nach der Viehverkehrs-Verordnung Paragraf 24b eine Meldepflicht für die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Tauben und sonstigem Geflügel.

Grundlage der Tierseuchenbekämpfung ist das Tierseuchengesetz (TierSG). Anwendung findet das TierSG auf Haustiere, Fische und andere Tiere, die Seuchen auf Haustiere und Fische übertragen können. Die Maßnahmen des TierSG dienen der Vorbeugung und der Tilgung von Seuchenherden. Unterschieden wird zwischen anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierseuchen. Tierseuchen, die auf den Menschen übertragbar sind, werden als Zoonosen bezeichnet.

Folgende anzeigepflichtigen Tierseuchen spielen eine besonders wichtige Rolle: Blauzungenkrankheit (BT), Geflügelpest (GP), Koi-Herpesvirus-Infektion (KHV), Maul- und Klauenseuche (MKS), Psittakose, Schweinepest (KSP), Tollwut und Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (TSE/BSE).