Veranstaltungen - Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel bei der Stadt Ludwigshafen

Seit Novellierung des POG - Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes Rheinland Pfalz - im Jahre 2020 und der Einführung des § 26, sind die Kommunen dazu verpflichtet worden, im Rahmen der Gefahrenvorsorge- und abwehr, öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel - soweit sie nicht dem Versammlungsgesetz oder ausschließlich der Versammlungsstättenverordnung vom 13. März 2018 (GVBl. S. 29, BS 213-1-9) in der jeweils geltenden Fassung unterliegt -, je nach Art und Umfang dessen auf deren Durchführung und Planung im Vorfeld zu prüfen.

Wer eine öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel plant, egal ob im öffentlichen Raum oder auf Privatgelände, muss diese bei der Zentralen Koordinierungsstelle für Veranstaltungen unter E-Mail: veranstaltungen@ludwigshafen.de anmelden. Diese prüft bei Eingang der angemeldeten Veranstaltung zunächst, ob Hinderungsgründe oder sicherheitsrelevante Bedenken der bevorstehenden Veranstaltung entgegenstehen.

Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Zentrale Koordinierungsstelle alle erforderlichen und notwendigen internen Fachbereiche darüber informieren und um Einleitung der benötigten Genehmigungsverfahren bitten.

Sollte ein Sicherheitskonzept notwendig sein, wird die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen mit allen beteiligten Stellen ein Kooperationsgespräch führen, um alle notwendigen Details des Sicherheitskonzeptes zu besprechen. Erst dann werden durch die entsprechenden Fachbereiche alle benötigten Genehmigungen erteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige- und Erhebungsbogen
  • Skizzen-/Lageplan des Veranstaltungsgeländes inklusive aller Aufbauten/Laufstrecken

Zusätzliche Informationen

Die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen erteilt keinerlei Genehmigungen. Sie prüft nur die angemeldete Veranstaltung und leitet entsprechende Ergebnisse an die zu genehmigenden Fachbereiche weiter.

Merkblätter