Veranstaltungen - Beschilderungs- und Absperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Mit dem schriftlichen formlosen Antrag ist eine von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller erstellte Skizze einzureichen. Auf dieser Skizze sollten benötigte Beschilderungs- und Absperrmaßnahmen deutlich ersichtlich sein. Je nach Umfang dieser Maßnahmen findet gegebenenfalls eine Ortsbesichtigung mit allen von dieser Maßnahme Betroffenen statt (zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Verkehrsbetriebe, Veranstalter oder Veranstalterin).

Aus diesem Grund muss der Antrag mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Beschilderungs- und Absperrskizze

Gebühren

  • 52 Euro bis 2.301 Euro