Vermessungen

Liegenschaftsvermessungen wie Grundstücksteilungen, Gebäudeeinmessungen oder Grenzfeststellungen werden nur zur Erledigung eigener Aufgaben der Stadt durchgeführt. Private Kundinnen und Kunden können sich an das Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz oder an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wenden.

Vermessungen im Zuge von Lageplanfertigungen und Bauabsteckungen sowie sonstige technische Vermessungen können jedoch auch privat beim Bereich Stadtvermessung beantragt werden.