Vermietung und Verpachtung unbebauter städtischer Grundstücke


Die Stadt Ludwigshafen bietet Grundstücke für unterschiedliche Nutzungen zum Mieten oder Pachten an. Diese Grundstücke sind grundsätzlich nicht bebaut und dürfen auch nicht bebaut werden.

Konkret handelt es sich hierbei um:

  • Landwirtschaftliche Flächen für Erwerbslandwirte
  • Flächen zur gewerblichen Nutzung
  • Grabelandgrundstücke

Flächen zur gewerblichen Nutzung

Bei diesen Flächen handelt es sich vorwiegend um Lagerplätze ohne Aufbauten und ohne Wasser- sowie Stromanschluss. Nutzungszweck ist das Abstellen und Lagern von beweglichen Gegenständen.

Grabelandgrundstücke

Hierbei handelt es sich um Gartengrundstücke ohne Aufbauten und ohne Wasser- sowie Stromanschluss zum Anbau einjähriger Pflanzen (zum Beispiel Gemüse). Grabelandgrundstücke gehören nicht zu einer Kleingartenanlage und werden demgemäß auch nicht in dieser Weise bewirtschaftet.

Bei Interesse ein solches Grundstück zu mieten oder zu pachten, wenden Sie sich bitte an den Bereich Immobilien.