Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit von stehenden und fließenden Oberflächengewässern sowie des Grundwassers zu verändern.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unteren Wasserbehörde beraten über Genehmigungs- und Anzeigepflicht sowie Auflagen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, beispielsweise wenn es um Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, Heizöltanks und Tanküberwachung nach der Anlageverordnung wassergefährdende Stoffe geht.