Wasserrechtliche Genehmigungen

Gemäß dem Vorsorgeprinzip ist die Stadt Ludwigshafen als Untere Wasserbehörde für den Schutz der Gewässer in Ludwigshafen zuständig. Grundsätzlich ist jede Einwirkung auf ein Gewässer von nicht völlig untergeordneter Bedeutung genehmigungspflichtig oder unterliegt einer sonstigen behördlichen Kontrolle. Sämtliche auf Gewässer bezogene Vorhaben und Antragsunterlagen werden deshalb von der Unteren Wasserbehörde geprüft. Welche Anträge jeweils zu stellen sind, hängt von der Art der Einwirkung oder Nutzung eines Gewässers ab.

Zu den Dienstleistungen der Stadt Ludwigshafen, Bereich Umwelt, zählt die Beratung

  • über die Arten der Genehmigungen und Erlaubnisse: z.B. Brunnenerlaubnisse, Erdwärmsonden, Niederschlagswasser-Versickerung
  • über Anlagen an Gewässern, Überschwemmungsgebiete, Grundwasser-Absenkungen und –Haltungen.

Merkblätter