Klassenstufe 5 bis 10

Der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, wenn er besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Integrierter Gesamtschule oder nächstgelegenem G8 beziehungsweise G9 Gymnasium länger als vier Kilometer ist.

Bei der Feststellung der nächstgelegenen Schule sind nur Schulen mit der gewählten ersten Fremdsprache zu berücksichtigen. Einkommensunabhängig!