Informationen zur Maskenpflicht

Stand 24. November 2022

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und Einrichtungen entfällt

Aufgrund der zunehmenden Lockerungen in der Corona-Politik bundesweit entfällt für Besucherinnen und Besuchern städtischer Gebäude ab sofort die Maskenpflicht. Die Stadtverwaltung hatte am 24. Oktober 2022 die Maskenpflicht in Innenräumen für Kundinnen und Kunden in Verwaltungsgebäuden und städtischen Einrichtungen wie beispielsweise den Bürgerbüros, der Stadtbibliothek, der Musikschule, der Volkshochschule, den Seniorentreffs, im Wilhelm-Hack-Museum sowie im Theater im Pfalzbau (jeweils bis zum Sitzplatz) eingeführt. Besucherinnen und Besucher mussten daher beim Betreten dieser Gebäude und bei Gängen durch diese eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske tragen.

Von der Aufhebung der Maskenpflicht ausgenommen sind mit dem Coronavirus infizierte Personen. Diese müssen sich in Rheinland-Pfalz zwar ab Samstag, 26. November 2022, nicht mehr in Isolation begeben, aber dafür durchgängig außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen.

Die geltenden Regelungen zur Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz finden Sie unter www.corona.rlp.de.