Ein Teil der Onlineservices wurde einheitlich für die Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz entwickelt.

Dabei wurde insbesondere großen Wert auf das Thema Sicherheit gelegt. So erfolgt die Dateneingabe in die Online-Formulare über eine sichere https-Verbindung.

Beim Starten der Onlineservices werden Sie auf die Seiten unserer kommunalen Partner geleitet. Diese Partner bieten die Bürgerdienste in unserem Auftrag an und leitet die aus diesem Prozess resultierenden Anträge und gegebenenfalls notwendigen Gebühren unmittelbar an uns weiter.

Technische Voraussetzungen

Um die Online-Bürgerdienste nutzen zu können, benötigen die Bürgerinnen und Bürger folgende Komponenten:

  • Java
  • Zertifiziertes Lesegerät oder ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle und installierter "AusweisApp2“ für den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel
  • den neuen Personalausweis (nPA) mit der aktivierten eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel

Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis

Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis (nPA, ausgestellt ab 1.11.2010) mit eingeschalteter eID-Funktion oder optional ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erforderlich. Sollten Sie über eine aktivierte eID-Funktion verfügen, aber den Transport-PIN (5-stellig) noch nicht geändert haben, können Sie dies über Ihre lokal installierte AusweisApp2 tun.

https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2/

Bei der Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) können laut dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz Paragraph 18 Abschnitt 3) folgende Daten übertragen werden:

  • Dienste- und kartenspezifisches Sperrmerkmal
  • Ergebnis der Gültigkeitsprüfung des Ausweises
  • Personenbezogene Daten
    Familienname(n), Vorname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Ort der Geburt, Anschrift, Dokumentenart, dienst- und kartenspezifisches Kennzeichen (für die "Pseudonyme Kennung"), Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland, Angaben, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten ist (Altersverifikation), Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht (Wohnortverifikation), Ordens- oder Künstlername

Zur Übertragung der personenbezogenen Daten benötigt der Diensteanbieter die entsprechende Berechtigung. Starten Sie eine Online-Beantragung für die die Authentifizierung mit dem Personalausweis notwendig ist, wird zunächst die Anwendung "Governikus Autent" aufgerufen. Diese wertet die Authentisierungsanfrage aus und kommuniziert mit dem angebundenen eID-Service.

Weitere Informationen gibt es im Internet beim Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern:

https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html

Elektronisches Zahlverfahren beim Meldewesen

Bei der Nutzung der Onlinedienste des Meldewesens sind die anfallenden Gebühren mittels E-Payment, das heißt mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder giropay zu zahlen. Ohne Ausführen der E-Payment-Funktion kann die Leistung nicht über den Onlinedienst beantragt werden.