Informationen und Hilfe für Opfer von Gewalt in engen sozialen Beziehungen und Stalking.

Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Gewalt durch einen Beziehungspartner ist die am häufigsten vorkommende Form der Gewalt gegen Frauen. Auch Kinder und Jugendliche sind mitbetroffen.

Seit Oktober 2000 gibt es das Rheinland-Pfälzische Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, das sich bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen engagiert. Staatliche und nichtstaatliche Institutionen, die sich mit der Thematik "Gewalt gegen Frauen" befassen, sind vernetzt und arbeiten zusammen. Schutz und Hilfe für betroffene Frauen und Kinder soll verbessert und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden.

Das Gewaltschutzgesetz

Mit dem Gewaltschutzgesetz von 2002 ist der zivilrechtliche Schutz für Opfer häuslicher Gewalt verbessert worden. Nach dem Prinzip WWer schlägt, der geht"  müssen Opfer von Gewalt in engen sozialen Beziehungen nicht mehr den gemeinsamen Haushalt verlassen. Polizei und Familiengerichte können den Täter aus der gemeinsamen Wohnung weisen, ein Näherungs- und Kontaktverbot aussprechen.

EU-Erhebung zu Gewalt gegen Frauen

Frauen erfahren Gewalt in der Öffentlichkeit, an ihrem Arbeitsplatz, zu Hause, im Internet. Dies zeigt eine aktuelle Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), die am 5. März 2014 vorgestellt wurde.

Die weltweit größte Studie zu Gewalt gegen Frauen geht auf eine Befragung von 42.000 Frauen aus den EU-Ländern zu ihren Erfahrungen mit körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt zurück. Auch Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Stalking, sexuelle Belästigung und Gewalterfahrungen der Frauen in ihrer Kindheit waren Themen der Erhebung.

Die Befragung ergab, dass jede dritte Frau in Europa seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren hat, jede zwanzigste Frau wurde Opfer einer Vergewaltigung. Jede dritte Frau berichtet von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz, jede fünfte Frau hat eine Form des Stalkings erfahren. 

Die Studie steht zum Herunterladen bereit.

Stalking

Stalking-Opfer, in der Mehrzahl Frauen, sind über einen längeren Zeitraum Nachstellungen und Belästigungen ausgesetzt, die in ihrer Häufigkeit und Intensität zunehmen. Das bleibt für sie nicht ohne Folgen. Stress- und Angstzustände beeinträchtigen ihre Lebensführung und machen in extremen Fällen sogar psychologische und ärztliche Hilfe erforderlich.

Stalker können der Ex-Partner, flüchtige Bekannte, Fremde… sein. Sie setzen sich im Leben ihrer Opfer fest, dominieren ihren Alltag. Sie bombadieren sie mit Briefen, Anrufen oder E-Mails, stehen vor ihrer Wohnungstür, fangen sie am Arbeitsplatz ab, wollen ihnen nahestehende Personen beeinflussen und lassen sich von Abweisungen nicht abschrecken. Manche drohen oder werden gewalttätig.

Stalking ist strafbar! Der Schutz von Stalking-Opfern wurde verbessert durch Paragraf 238 Strafgesetzbuch - Nachstellung, der am 31. März 2007 in Kraft getreten ist. Die örtlichen Polizeidienststellen und auch die Gleichstellungsstelle der Stadt haben mit Stalking-Fällen zu tun. Sie haben einen Faltprospekt zusammengestellt mit Verhaltenstipps und Informationen über straf- und zivilrechtliche Möglichkeiten sowie Adressen von Anlaufstellen in Ludwigshafen, die im Bedarfsfall aufgesucht werden können.