In Deutschland ist das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", Istanbul-Konvention genannt, am 1. Februar 2018 in Kraft getreten.

Der Grundsatz des völkerrechtlichen Vertrages in Art. 1a lautet: "Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen."

Es soll dazu beitragen, Frauen und Mädchen das grundlegende Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten. Dem Übereinkommen liegt das Verständnis zugrunde, dass Gewalt gegen Frauen eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung ist. Es sieht die Gleichstellung der Geschlechter als notwendige Voraussetzung für die Beendigung von Gewalt an.

Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht und verpflichtet nicht nur Bund und Länder, sondern auch die Kommunen, die darin enthaltenen Vorgaben umzusetzen. Dazu gehören Gewaltprävention mit Maßnahmen, die den Bewusstseinswandel fördern, Intervention sowie der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, also Bereitstellung von Hilfsangeboten und Schutzeinrichtungen.

Das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention ist nicht Abschluss, sondern Beginn eines längerfristigen Umsetzungsprozesses.

Lokale Umsetzung

Das wirft für viele Beteiligte, die mit der Umsetzung der Konvention befasst sind, Fragen auf: Was ergibt sich aus der Konvention für die Kommunen? Wo besteht überhaupt konkreter Handlungsbedarf? Welche Strategien versprechen effektive und nachhaltige Lösungen?

Eine Fachveranstaltung der regionalen Gleichstellungsstellen Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und Rhein-Pfalz-Kreis zur "Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene“ am 29. März 2022 hat mit zwei Vorträgen erste Impulse gesetzt.