Berufsfeuerwehrleute arbeiten im Schichtdienst. Bei der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen dauert eine Schicht 24 Stunden und beginnt um 8 Uhr.

Die Schichtfolge ist ein dreiwöchiger Rhythmus:

  • 1. Woche: Dienst am Montag, Freitag und Sonntag
  • 2. Woche: Dienst am Mittwoch und Samstag
  • 3. Woche: Dienst am Dienstag und Donnerstag

Die Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden und etwa jeder siebte Dienst ist eine Freischicht.

Während einer Schicht werden nicht nur die Einsätze abgearbeitet. Es erfolgen auch ständige Fortbildungen und Übungen. Weiterhin werden Arbeiten auf der Wache zur Instandhaltung von Gebäuden, Fahrzeugen und Geräten oder zur Einsatzvorbereitung erledigt. So verfügt die Feuerwehr über eigene Werkstätten für Kraftfahrzeuge, Atemschutztechnik und Funk- und Kommunikationstechnik. Hier arbeiten die Feuerwehrleute teilweise in ihren erlernten Berufen. Ab 18 Uhr ist Bereitschaftszeit und die Feuerwehrleute können ihre Zeit auf der Feuerwache selbstständig verbringen.

Einen Eindruck vom Arbeitsalltag und den Einsätzen vermittelt die Sonderausgabe der Zeitschrift Ludwigshafen Life zum 100-jährigen Jubiläum der Berufsfeuerwehr, die zum Herunterladen bereitsteht und die Reportage der SWR-Sendung Odysso:

Bezahlung

Berufsfeuerwehrleute werden zu Beamten/-innen ernannt. Die Bezahlung wird als Besoldung bezeichnet. Ihre Karriere bei der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen beginnen Sie als Brandmeister/-in auf Probe in der Besoldungsgruppe A7. Nach einer dreijährigen Bewährungszeit werden Sie zum/zur Brandmeister/-in im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt. Die Besoldung ist neben der Besoldungsgruppe von den persönlichen Familienverhältnissen abhängig und setzt sich aus dem Grundgehalt, den Zulagen und dem Familienzuschlag zusammen. Der Sold steigert sich in den sogenannten Besoldungsstufen alle zwei, drei oder vier Jahre.

Es ist zu beachten, dass Beamte/-innen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, weil der Dienstherr (Stadt Ludwigshafen) für seine Beamten/-innen die Versorgung (Krankheit, Dienstunfallfürsorge, Pension usw.) gewährleisten muss. Bei der Berechnung der Nettobesoldung ist daher nur die Einkommensteuer abzuziehen.

Krankenversichert sind Berufsfeuerwehrbeamte/-innen über die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr  übernimmt 50 Prozent der Behandlungskosten. Über die restlichen 50 Prozent muss die Beamtin oder der Beamte eine private Krankenversicherung abschließen. In Abhängigkeit der Familienverhältnisse vergrößert sich der Beihilfeanteil des Dienstherrn (bspw. 70 Prozent bei zwei Kindern). Auch Ehepartner/-innen und Kinder können über die Beihilfe mitversichert sein. Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst zahlt der Dienstherr Pensionsansprüche aus und gewährleistet weiterhin die Beihilfe.

Berechnungsbeispiele

Brandmeister, ledig, 23 Jahre

  • 2711,06 Euro Grundgehalt (A7, Stufe 2 LBesG)
    + 23,64 Euro allgemeine Stellenzulage    
    + 66,35 Euro / 132,69 Euro Feuerwehrzulage nach einem Jahr / nach zwei Jahren         
    zzgl. Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten

Brandmeister, verheiratet, 1 Kind

  • 2711,06 Euro Grundgehalt (A7, Stufe 2 LBesG)
    + 23,64 Euro allgemeine Stellenzulage    
    + 77,11  Euro Familienzuschlag Ehe
    + 216,32 Euro Familienzuschlag 1. Kind         
    + 66,35 Euro / 132,69 Euro Feuerwehrzulage nach einem Jahr / nach zwei Jahren         
    zzgl. Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten

Zulage Dienst zu ungünstigen Zeiten

Die Zulage beträgt

  •  2,72 Euro je Stunde für Dienst an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen,
  • 0,64 Euro je Stunde für den Dienst an Samstagen in der Zeit zwischen 13 und 20 Uhr sowie
  • 1,28 Euro je Stunde für den Dienst an Samstagen in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr.