Berufsfeuerwehrfrau oder -mann als Brandmeister/-in kann werden, wer über einen Berufsabschluss oder eine Gesellen/-innenprüfung verfügt. Neben handwerklichen Ausbildungsberufen können auch andere Berufe für die Feuerwehr geeignet sein.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie nicht wissen, ob ihr Beruf für die Feuerwehr geeignet ist.
Weitere Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • Deutsche/-r im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz oder EU-Bürger/-in
  • Erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
  • Gesundheitliche Eignung und gute sportliche Leistungen

Die gesundheitliche Eignung wird nach der erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren durch den betriebsärztlichen Dienst der Berufsfeuerwehr und den/die Amtsarzt/ärztin festgestellt.

Weitere Hinweise zu den Einstellungsvoraussetzungen, zum Bewerbungsverfahren und zu Kontaktdaten bei Fragen finden sie in den laufenden Stellenausschreibungen.