Bereits seit 1989 gibt es in Ludwigshafen Ausländerbeiräte.

Am 12. November 2008 wurde vom Landtag Rheinland-Pfalz die Reform der Ausländerbeiräte beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Damit löste 2009 der Beirat für Migration und Integration den Integrations- und Migrationsausschuss und den Integrations- und Migrationsbeirat in Ludwigshafen ab. Er führt die Aufgaben der beiden Gremien fort und ist nun nicht mehr nur für die die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, sondern auch für die Bevölkerung mit Migrationsgeschichte (Einwohnerinnen und Einwohner, Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, Doppelstaatlerinnen und -staatler, ) Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Interessenvertretung.

Rechtsgrundlage ist die Rheinland-Pfälzische Gemeindeordnung (Paragraf 56), die die Wahl der Beiräte für Migration und Integration vorschreibt. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, Doppelstaatlerinnen und -staatler, Eingebürgerte, sowie die Kinder der genannten Personen ab dem 16. Lebensjahr.

Der Ludwigshafener Beirat setzt sich aus 22 gewählten und elf berufenen Mitgliedern aus dem Stadtrat zusammen.

Den Vorsitz hat (seit 30. Januar 2020) Joannis Chorosis, sein Stellvertreter ist Ibrahim Yetkin.

Der Ludwigshafener Beirat für Migration und Integration ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz.

Aufgaben

Der Beirat für Migration und Integration vertritt die Interessen der in Ludwigshafen lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte.

Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in einer Kommune wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen. Der Beirat formuliert die Anliegen der Migrantinnen und Migranten in Ludwigshafen und vertritt diese gegenüber dem Stadtrat, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.

Der Beirat für Migration und Integration kann bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die den Themenbereich Migration und Integration betreffen, mitreden und auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen. Er ist damit ein wichtiger Schritt zur politischen und gesellschaftlichen Partizipation.

Der Beirat nimmt an den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse teil. Auf Antrag des Beirates hat die Oberbürgermeisterin Angelegenheiten der Migration und Integration, soweit es sich dabei um Selbstverwaltungsangelegenheiten handelt, dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Die / Der Vorsitzende des Beirates oder ihr/ sein(e) Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter ist berechtigt, bei
der Beratung aller Angelegenheiten, die Migration und Integration betreffen, an Sitzungen des Stadtrates mit beratender Stimme teilzunehmen.

Weiterhin tritt der Beirat für Migration und Integration gegen Rassismus und Diskriminierung ein. Er steht für Toleranz, weltoffenheit, kulturelle und religiöse Freiheit, unterstützt und fördert die Migrantenorganisationen.

Geschäftsstelle

Der Beirat für Migration und Integration verfügt über eine Geschäftsstelle innerhalb der Stadtverwaltung, die der Abteilung Integration zugeordnet ist.

Sie befasst sich insbesondere mit der schriftlichen und organisatorischen Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Beirates. Ferner berät und unterstützt sie den Beirat bei seiner Arbeit und seinen Projekten.