Am 23. November werden in 60 rheinland-pfälzischen Kommunen die Mitglieder der Beiräte für Migration und Integration (BMI) neu gewählt, so auch in Ludwigshafen.

Gewählt werden in Landkreisen mit mehr als 5.000 und in Städten und Gemeinden mit mehr als 1.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Kandidatinnen und Kandidaten für den BMI zeigen die Bereitschaft die Politik der Stadt mitzugestalten. Sie bauen Brücken zwischen Politik und Verwaltung, den Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund und deren Vereinen.

Der Beirat besteht in Ludwigshafen aus 33 Mandatsträgerinnen und -trägern, von denen 22 gewählt und elf vom Stadtrat berufen werden. Er wird für fünf Jahre gewählt.

Der Wahlausschuss unter Vorsitz von OB Dr. Eva Lohse hat am 20. August 2014 einstimmig beschlossen, die Wahl als Briefwahl durchzuführen.

Am 15. Oktober 2014 entschied der Wahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. Zugelassen wurden die Listen von: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Türkische Liste, FWG, DIE LINKE, Kurdisches Gemeinschaftszentrum und Albanische Liste.

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) zur Wahl des Beirates für Migration und Integration sind

  • alle ausländischen Einwohner und Einwohnerinnen sowie Staatenlose
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
  • Einwohner und Einwohnerinnen mit doppelter Staatsangehörigkeit
  • Eingebürgerte
  • und die Kinder der oben genannten Wahlberechtigten soweit sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (spätester Geburtstag 23. November 1998)

Wählbar als Mitglied des Beirates für Migration und Integration (passives Wahlrecht) sind

  • alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Ludwigshafen

Voraussetzungen für aktives und passives Wahlrecht:
Die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Wählerinnen und Wähler müssen am Tag der Wahl mindestens drei Monate (Stichtag 23. August 2014) in Ludwigshafen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Eintrag ins Wählerverzeichnis

An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein vorlegt. Ausländische Staatsangehörige erhalten automatisch die Wahlunterlagen zugesandt. Eingebürgerte Deutsche, Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler müssen sich vorher persönlich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:

  • die Einbürgerungsurkunde oder der Aufnahmebescheid
  • Vertriebenenausweis oder ein anderes Dokument, das die Herkunft bestätigt.

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag kann noch bis Montag, 17. November 2014, 18 Uhr, im Bürgerbüro im Rathaus (EG) erfolgen.

Die Briefwahlunterlagen können am Wahltag, 23. November 2014, noch bis 18 Uhr im Rathaus abgegeben werden. Nach 18 Uhr wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen.