Deutschland ermöglicht durch eine erleichterte Visavergabe Betroffenen der Erdbebenkatastrophe vorübergehend, bis zu 90 Tage bei engen Familienangehörigen in der Bundesrepublik unterzukommen.

Dafür können die Auslandsvertretungen sogenannte C-Visa mit beschränkter räumlicher Gültigkeit an türkische Staatsangehörige erteilen, die enge persönliche Verbindungen in Deutschland haben. Diese Visa sind als Nothilfemaßnahme für Personen in der Türkei vorgesehen, die von dem Erdbeben individuell besonders betroffen sind und vorübergehend zu Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades in Deutschland kommen wollen, die entweder deutsche Staatsangehörige sind oder einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzen.

Das aufnehmende Familienmitglied in Deutschland muss eine Verpflichtungserklärung für die Angehörigen abgegeben, damit die entsprechenden Visa erteilt werden können. Die Person, die einlädt, muss auch die Person sein, welche die Verpflichtungserklärung abgibt. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte ist nicht möglich.

Gemäß den Empfehlungen von Bundesinnenministerium und Auswärtigem Amt wird die Ludwigshafener Stadtverwaltung versuchen, die Termine für die notwendigen Verpflichtungserklärungen – die für die Visaerlangung abgegeben werden müssen – aufgrund der dringlichen Notlage der Betroffenen nach Möglichkeit vorrangig zu bearbeiten.

Visum zunächst für 90 Tage gültig

Das dann zunächst für 90 Tage gültige Visum kann für Menschen, die zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in den betroffenen Provinzen Kahramanmaras Gaziantep, Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Sanliurfa, Adiyaman, Kilis und Osmaniye hatten, im Einzelfall aus humanitären Gründen und auch wegen höherer Gewalt verlängert werden.

Von der Entscheidung des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes für eine erleichterte Visumsvergabe können ausschließlich türkische Staatsangehörige Gebrauch machen. Syrische Staatsangehörige können bei den für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretungen im regulären Verfahren Visaanträge stellen.

Die deutschen Auslandsvertretungen für syrische Staatsangehörige haben die Termine für den Familiennachzug, also den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, aufgestockt. Ferner werden bei der Terminvergabe Antragstellende aus den vom Erdbeben betroffenen Regionen vorrangig bedacht.

Weitere Informationen zur Visumsbeantragung und -vergabe sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes und dem nachfolgenden Link einzusehen:

Auswärtiges Amt